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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 23:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 1
Standard Probleme mit Qdsl nach Abmeldung

Nachdem ich Qdsl gekündigt habe bekomme ich ständig Schreiben von einem Hamburger Rechtsanwalt, daß ich die Gebühren nicht vollständig bezahlt habe, und diese plus Mahngebühren bezahlen müsste. Obwohl ich alle Kontoauszüge geschickt habe, (Qdsl hatte einen Abbuchungsauftrag) hören diese Schreiben nicht auf.

Wer hat ähnliche unangenehme Erfahrungen gemacht? oder kann mir sagen was man dagegen tun kann
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2008, 00:34
Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2007
Ort: Leipzig
Beiträge: 87
Standard

Hallo,

zu dem Thema habe ich persönlich keine Erfahrung. Wenn hier aber schon Forderungen von QSC über einen Anwalt geltend gemacht werden, so denke ich sollte man die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Da können schnell größere Beträge zusammenkommen wenn Mahngebühren und Anwaltskosten zur Forderung dazukommen.
Wie Du schreibst sind die Forderungen unberechtigt. In dieser Situation würde ich Dir raten, das Du dich schnell mal bei einem Anwalt über deine Rechte informierst. Vieleicht kann Dir auch die Verbraucherzentrale dabei helfen. Bei den Schreiben solltest du immer beachten, das es eine zeitliche Einspruchsfrist gibt.

Mehr fällt mir zu diesem Thema auch nicht ein, Sorry.

Gruß
Leipziger
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2008, 20:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2007
Ort: Leipzig
Beiträge: 355
Standard

QDSL von QSC ? Wenn Du alle Rechnungen nachweislich bezahlt hast, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Hatte bis 03/2007 SDSL von QSC und wurde nach erfolgter Kündigung (via Einschreiben mit Rückschein) auch von besagtem Anwalt angeschrieben. Allerdings langte bei mir ein Brief mit der Aussage, dass ich nachweislich bezahlt habe, und die Kanzlei mir einen Brief mit frankiertem Rückumschlag + 5,- in Briefmarken für die entstehenden Druck- und Kopierkosten zukommen lassen könne, wenn sie einen Nachweis erwünschen. MfG

(Anmerkung) Wenn Du o.g. Nachweise hast, brauchst Du keine Fristen beachten, keine Anwälte konsultieren u.ä., sondern kannst die Briefe als gegenstandslos betrachten.

(Anmerkung2) Du solltest aber sicherstellen, dass QSC Deine Kündigung auch erhalten und realisiert hat. Dazu reicht ein kurzer Anruf bei der m.E. sehr kompetenten Hotline.

Geändert von Plum (26.02.2008 um 22:12 Uhr)
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