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Hallo,
meine Tochter zieht um. Ihr ehemaliger Provider war Freenet und ist wie bekannt von 1&1 geschluckt worden. Bei Freenet gab es bislang die Option: Sonderkündigung bei Umzug. Als sie jetzt anrief um zu kündigen sprach der Supporter von jetzt 1&1, daß es dieses Sonderkündigungsrecht nach der Übernahme auch für ehemalige Freenetkunden nicht mehr gibt. Kann mir hier irgend jemand etwas dazu sagen? Denn in diesen Gebiet wo sie hinziehen ist eine sehr schlechte Performance zu erwarten, da sämtliche Knotenpunkte über 3km entfernt sind. Danke |
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Ich bin aber der Meinung, daß so eine Kündigungsvereinbarung wie sie bei Freenet bestand nicht ohne weiteres ausgehebelt werden darf. Auf jedenfall sollte der Vertragspartner über solche Änderungen informiert werden.
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So sollte es eigentlich sein. Doch die Info erfolgte erst nach dem Umzug und zugleich ein Änderungsvorschlag zu einer geringeren Bandbreite.
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Zitat:
Eine ,wie in deinem Fall Vertragsänderung ist nur gültig,sobald beide Vertragspartner dem zustimmen. In deinem geschildertem Fall scheint dies nicht zutreffend zu sein,also ist dein vorheriger Vertrag noch-Rechtsbindend-. |
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aus meiner Sicht dürfte da noch nicht mal eine Nichtreaktion eines Vertragspartners als Zustimmung gewertet werden. Es müsste eigentlich eine klare schriftliche Zustimmung vorliegen. Oftmals werden ja solche Vertragsänderungen im Internet irgendwo veröffentlicht und es wird eine Nichtreaktion (ablehnend) als Zustimmung gewertet. Allerdings sollte man nicht zu lange (mehrere Monate) die Leistungen zu den veränderten Bedingungen (ohne Widerspruch) weiter in Anspruch genommen haben, sonst kann das zur stillschweigenden Duldung werden. Aus diesen Gründen werden ja offensichtliche Vertragbestandteile erst mal nicht geändert, wie die monatlichen Verbindlichkeiten. Man kann ja die Gegenseite in Zugzwang bringen, wie z.B. durch regelmäßiges Rückbuchen (nach erfolgloser Kündigung).
Tschü..... |
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Da ibt es leider 2 Gerichtsurteile die das Gegenteil aussagen.
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Zitat:
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