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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 11:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 134
Standard Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Hallo,
meine Tochter zieht um.
Ihr ehemaliger Provider war Freenet und ist wie bekannt von 1&1 geschluckt worden. Bei Freenet gab es bislang die Option: Sonderkündigung bei Umzug.
Als sie jetzt anrief um zu kündigen sprach der Supporter von jetzt 1&1, daß es dieses Sonderkündigungsrecht nach der Übernahme auch für ehemalige Freenetkunden nicht mehr gibt.
Kann mir hier irgend jemand etwas dazu sagen?
Denn in diesen Gebiet wo sie hinziehen ist eine sehr schlechte Performance zu erwarten, da sämtliche Knotenpunkte über 3km entfernt sind.
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 11:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 224
Standard

Wenn DSL verfügbar ist geht kündigen nicht so einfach. Notfalls kann sie sich runter stufen lassen. Ist DSL nicht möglich kann sie kündigen. Gabs mal ein Urteil vom LG München wegen solchen Falles
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 16:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 134
Standard

Zitat:
Zitat von Foxi Beitrag anzeigen
Wenn DSL verfügbar ist geht kündigen nicht so einfach. Notfalls kann sie sich runter stufen lassen. Ist DSL nicht möglich kann sie kündigen. Gabs mal ein Urteil vom LG München wegen solchen Falles
Ich bin aber der Meinung, daß so eine Kündigungsvereinbarung wie sie bei Freenet bestand nicht ohne weiteres ausgehebelt werden darf. Auf jedenfall sollte der Vertragspartner über solche Änderungen informiert werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 16:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2007
Beiträge: 2
Standard

Das bestehende Kündigungsrecht muss bei einer Übernahme in den AGB´s behandelt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 11:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 224
Standard

Im Zuge der Übernahme sollte man eigentlich über Änderungen in den AGB informiert werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 17:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 134
Standard

Zitat:
Zitat von Foxi Beitrag anzeigen
Im Zuge der Übernahme sollte man eigentlich über Änderungen in den AGB informiert werden.
So sollte es eigentlich sein. Doch die Info erfolgte erst nach dem Umzug und zugleich ein Änderungsvorschlag zu einer geringeren Bandbreite.
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 09:06
Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 70
Reden

Zitat:
Zitat von ibi48 Beitrag anzeigen
Hallo,
meine Tochter zieht um.
Ihr ehemaliger Provider war Freenet und ist wie bekannt von 1&1 geschluckt worden. Bei Freenet gab es bislang die Option: Sonderkündigung bei Umzug.
Als sie jetzt anrief um zu kündigen sprach der Supporter von jetzt 1&1, daß es dieses Sonderkündigungsrecht nach der Übernahme auch für ehemalige Freenetkunden nicht mehr gibt.
Kann mir hier irgend jemand etwas dazu sagen?
Denn in diesen Gebiet wo sie hinziehen ist eine sehr schlechte Performance zu erwarten, da sämtliche Knotenpunkte über 3km entfernt sind.
Danke
Bei einem Vertrag hat jeder Rechte und Pflichten.
Eine ,wie in deinem Fall Vertragsänderung ist nur gültig,sobald beide Vertragspartner dem zustimmen.
In deinem geschildertem Fall scheint dies nicht zutreffend zu sein,also ist dein vorheriger Vertrag noch-Rechtsbindend-.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 09:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2009
Beiträge: 23
Standard Vertragsgültigkeit

aus meiner Sicht dürfte da noch nicht mal eine Nichtreaktion eines Vertragspartners als Zustimmung gewertet werden. Es müsste eigentlich eine klare schriftliche Zustimmung vorliegen. Oftmals werden ja solche Vertragsänderungen im Internet irgendwo veröffentlicht und es wird eine Nichtreaktion (ablehnend) als Zustimmung gewertet. Allerdings sollte man nicht zu lange (mehrere Monate) die Leistungen zu den veränderten Bedingungen (ohne Widerspruch) weiter in Anspruch genommen haben, sonst kann das zur stillschweigenden Duldung werden. Aus diesen Gründen werden ja offensichtliche Vertragbestandteile erst mal nicht geändert, wie die monatlichen Verbindlichkeiten. Man kann ja die Gegenseite in Zugzwang bringen, wie z.B. durch regelmäßiges Rückbuchen (nach erfolgloser Kündigung).


Tschü.....
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  #9 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 08:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 134
Standard

Zitat:
Zitat von Altermann Beitrag anzeigen
Bei einem Vertrag hat jeder Rechte und Pflichten.
Eine ,wie in deinem Fall Vertragsänderung ist nur gültig,sobald beide Vertragspartner dem zustimmen.
In deinem geschildertem Fall scheint dies nicht zutreffend zu sein,also ist dein vorheriger Vertrag noch-Rechtsbindend-.
Da ibt es leider 2 Gerichtsurteile die das Gegenteil aussagen.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 09:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 134
Standard

Zitat:
Zitat von Antennenschreck Beitrag anzeigen
aus meiner Sicht dürfte da noch nicht mal eine Nichtreaktion eines Vertragspartners als Zustimmung gewertet werden. Es müsste eigentlich eine klare schriftliche Zustimmung vorliegen. Oftmals werden ja solche Vertragsänderungen im Internet irgendwo veröffentlicht und es wird eine Nichtreaktion (ablehnend) als Zustimmung gewertet. Allerdings sollte man nicht zu lange (mehrere Monate) die Leistungen zu den veränderten Bedingungen (ohne Widerspruch) weiter in Anspruch genommen haben, sonst kann das zur stillschweigenden Duldung werden. Aus diesen Gründen werden ja offensichtliche Vertragbestandteile erst mal nicht geändert, wie die monatlichen Verbindlichkeiten. Man kann ja die Gegenseite in Zugzwang bringen, wie z.B. durch regelmäßiges Rückbuchen (nach erfolgloser Kündigung).


Tschü.....
und um hier sein Recht zu bekommen geht mindestens ein halbes Jahr wenn nicht länger ohne das dringend benötigte Telefon ins Land. Wenn ich so in anderen Foren reinschaue sind meine Kinder nicht die einzigsten mit diesen Problem.
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