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Darf ein Provider,die mir zugeteilte IP Adresse einfach an ein Inkassobüro
weitergeben das dann völlig unberechtigte Forderungen stellt? Vielleicht hat jemand derartige Erfahrungen gemacht und weis eine Antwort Vielen Dank |
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Hallo Roswita,
das darf der Anbieter natürlich nicht, dazu braucht es eine entsprechende richterliche (staatsanwaltliche) Anordnung. Und mit der blossen IP Adresse kann das Inkassobüro auch nichts anfangen, da nur der Anbieter den dahinter stehenden Kunden kennt. Lass dich nicht von einem Inkassobüro bluffen, die haben in der Regel nämlich nichts dergleichen. Ist mal interessant zu wissen, mit welchem Anbieter du da Schwierigkeiten hast, da könnte ich dir schon noch einiges zu sagen. Du kannst mir ja auch eine PN schicken und ich sehe, wie ich dir helfen kann. Gruß Kritiker |
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http://www.youtube.com/watch?v=dbZzR...eature=channel
Schau Dir mal alle Videobeiträge von Katzenjens an. Sehr informativ. MfG
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Siduction 3.3.1 AMD64 E17 FreeBSD 9.1-Release AMD64 XFCE |
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Hallo Kritiker
Hallo Plum Ich danke Euch für die Antworten auf meine Frage. Mein Internetanbieter ist 1und1 schon über viele Jahre. Für mich ist es unbegreiflich,wie dieses Inkassobüro an meine Anschrift mit der IP Adresse meines Computers kommt und diese völlig aus der Luft gegriffenen Forderungen stellt und sogar gerichtliche Schritte androht. Nochmals vielen Dank und schöne Grüße Roswita |
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In der Regel wird ja auf diesen Seiten wie zum Beispiel Openoffice ein Formular bereitgestellt wo man seine Personalien angeben muß. Nur nach Eingabe dieser oder einer falschen kommt man überhaupt weiter und in deren Fänge. Auf jeden Fall gibt man auch seine Emailadresse an und erst dann können sie ja Drohungen schicken.
Das dürfte keine IP-Weitergabe gewesen sein. Wenn doch, so ist entweder ein Gerichtsbeschluß vorausgegangen, es wird gegen dich wegen eines schweren Deliktes ermittelt oder 1&1 hat sich extrem strafbar gemacht. |
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Zitat:
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Ein Inkassounternehmen wird nur tätig wenn es einen Auftrag dazu hat. Ist der Auftraggeber 1und1 dann hat es natürlich sämtliche Daten die es braucht und darf diese auch weiter geben (nutzen) um seine Rechte durchzusetzen. Ist der Auftraggeber ein anderer geht das nicht. In diesem Falle ist ein richterlicher Beschluss nötig.
Um welche der beiden Arten handelt es sich denn hier im konkreten? Ist diese IP überhaupt eine 1und1 IP? Notfalls mal ins Verbindungsprotokoll der Fritzbox schauen. Geändert von Foxi (15.06.2009 um 21:47 Uhr) |
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Dem ist nicht so. Persönliche Daten, Videoaufnamen, IP, Audioaufnahmen dürfen nur in Ausnahmefällen durch richterlichen Beschluß oder mit deinem Einverständnis benutzt werden. Für Audioaufnahmen gibst Du zum Beispiel bei jedem Telefonat mit dem Service das Einverständnis. Auch 1&1 darf die IP und deine Persönliche Daten nicht für alles nutzen.
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Der Provider hat doch deine IP eh gespeichert, braucht sie also nicht erst abfragen. Es geht hier um die Herausgabe der Daten durch den Provider an "andere". Wofür ein richterlichen Beschluss zur Herausgabe der Daten, wenn ich diese schon habe?
siehe auch hier: http://hp.kairaven.de/law/flatipspeichern.html Ich würde auf alle Fälle erst mal prüfen ob die IP überhaupt passen könnte. Adressen kann man sich auch über das Telefonbuch holen. Geändert von Foxi (18.06.2009 um 11:54 Uhr) |
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auch ich habe von einem Inkassounternehmen (Proinkasso,Eintreiber für NOM "New Online Media Ltd.", eine A...ck-Firma) eine Zahlungsaufforderung bekommen, ohne jemals eine Rechnung für eine Leistung noch eine Mahnung erhalten zu haben. Lt. Proinkasso soll ich zu einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Seite unter meiner IP-Adresse einen Vertrag abgeschlossen haben. Ich kann mich nicht erinnern, Daten von mir auf dieser Seite preisgegeben zu haben. Mein Provider ist "Kabel Deutschland". Frage: wie kommen die Typen an meine persönlichen Daten, vorausgesetzt sie haben sie nicht von Kabel Deutschland ? Sollte Kabel Deutschland die Daten weitergegeben haben, wie kann ich es beweisen ? Gibt es Musterbriefe an den Provider ?
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