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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 17:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 150
Standard Telefonaufzeichnung

Hallo,
ich hab mal eine rechtliche Frage.
Zum Hintergrund: Ich habe Störungen beim Telefonservice gemeldet. Man sagte mir das man die Sache weiterverfolgen würde und zu rückrufen würde.
Als ich nach 2 Wochen zurückrief wußte man von nichts. Dann rief ich noch mal an sagte vorher aber das ich das Gespräch aufzeichnen würde. Der Servicemensch sagte, unter den Bedingungen würde er sofort auflegen und er legte auf.
Dann probierte ich es anders: Ich sagte erst am Ende des Gespräches, das ich es aufgezeichnet habe als Beweis das ich die Störung gemeldet habe.
Man sagte mir darauf, daß ich mich strafbar gemacht habe.
Ist es so? Was habe ich sonst für eine Chance, zu beweisen das ich eine Störungsmeldung gemacht habe?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 17:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 268
Standard

hi also,
wenn du nicht vorher den anderen Gesprächteilnehmer drauf hinweißt, und sein Einverständnis erhälst, machst du dich strafbar.
Störungen kannst du per Brief und Einschreiben einreichen. Dann hast du ein Beweis

PS: Per Brief kannst du auch um eine Behebung innerhalb von 14 Tage bestehen, schaffen sie es bis dahin nicht, die Störung zubeheben, kannst du sogar kündigen
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Geändert von scooter (08.12.2008 um 17:16 Uhr) Grund: rechtschreibfehler
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 17:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2007
Ort: Leipzig
Beiträge: 360
Standard

Muss leicht widersprechen. Das reine Aufzeichnen erfüllt noch keinen Tatbestand. Aber Du darfst diese (nicht angemeldeten) Aufzeichnungen nicht öffentlich verwenden. Und vor Gericht haben sie keine Rechtskraft. Ansonsten wie Scooter schon sagte, schriftlich anmahnen und Fristen setzen. Ab wann man allerdings von Leistungsverzug spricht, ist leider noch nicht eindeutig festgelegt. Es gibt m.W. bis dato keine Urteile dazu.

MfG
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Geändert von Plum (08.12.2008 um 17:25 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #4 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 22:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 150
Standard

Diese Störungen sind leiderimmer mal zwischen durch. Aber dann hören die Wähler am anderen Ende: "Kein Anschluß unter dieser Nummer." Ich höre leider immer zu spät davon zum Beispiel haben mich meine Freunde nach meinem Geburtstag gefragt, ob ich meinen Anschluß abgemeldet hebe. Da meine Frau schwer Herzkrank ist brauche ich eigendlich einen störungsfreien Anschluß. Und gerade eben kam eine SMS, daß man keinen Fehler finden kann. Die Fehlerbearbeitung wird wohl gerade abgeschlossen werden bis zum nächsten Mal.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 22:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2007
Ort: Leipzig
Beiträge: 360
Standard

Wie Scooter schon sagte: mahne schriftlich per Einschreiben mit Rückschein ab, 2x im Abstand von je 2 Wochen. Bringt Euch das keine Abhilfe, kannst Du versuchen ausserordentlich zu kündigen. Viel Erfolg.

MfG
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  #6 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 11:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 268
Standard

also ich bin der Meinung Aufzeichnungen über Telefongespräche kann man sich auch schon Strafbar machen. z.B. wenn der Rosariese Telefongespräche der Mitarbeiter aufzeichnet, ging ja auch nicht an die öffentlichkeit, ok schlechtes Beispiel, fällt mir nur leider kein anderes ein
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  #7 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 18:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 150
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ich denke mal auch, das die bloße Aufzeichnung kein Tatbestand ist. Ist ja beim Fotografieren genauso. Wenn ich meinen Hund fotografiere und es sind zufällig noch andere Leute drauf, so mache ich mich ja auch erst strafbar wenn ich das Foto öffentlich mache. Und die Polizei müßte mich dann auch vorher fragen ob sie mich blitzen darf.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 20:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 268
Standard

Zitat:
Zitat von ibi48 Beitrag anzeigen
Und die Polizei müßte mich dann auch vorher fragen ob sie mich blitzen darf.
Sollen wir jetzt lachen!? Die Zustimmung hast du ja gegeben wenn du mit deinem Auto fährst. Steht ja in der StVo
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  #9 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 16:41
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Ort: Leipzig
Beiträge: 360
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Es geht hierbei um das Recht an der eigenen Stimme und um (anmerkend zu ibi48's witziger Bemerkung) das Recht am eigenen Bild. Das reine Aufzeichnen bzw Aufnehmen ist noch nicht strafbar. Der Aufgenommene, egal ob in Bild oder Ton, kann aber auf Vernichtung dieser Aufnahmen bestehen. Ausgenommen von diesem Recht sind nur Bilder/Ton an denen ein öffentliches Interesse besteht (Demo's, Konzerte, Aufnahmen von öffentlichen Plätzen, oder eben wenn das eigene Recht durch höheres Recht eingeschränkt wird. StVO und StvZO z.B.). Strafbar macht sich der Aufnehmende erst, wenn er dieser Aufforderung zur Vernichtung nicht nachkommt.
Als Leitsatz gilt es zu beachten, die eigene Freiheit endet dort, wo die des Anderen beginnt.
Behalte ich also nach Aufforderung Aufnahmen, schränke ich die Freiheit des Anderen ein und mache mich strafbar.
Hoffe, das hat jetzt alle Klarheiten beseitigt.

MfG
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Geändert von Plum (10.12.2008 um 16:55 Uhr) Grund: Korrektur
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  #10 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:32
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Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 268
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ich habe aber auch mal Recht:

Zitat:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

also ist es egal, ob du es nur für Privatezwecke verwendest(so interpretiere ich das)
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