Lieber Besucher,
im DSL-Forum haben Sie Zugang zum Nutzerbereich von wieistmeineip.de.
Sie können jetzt schon Beiträge anderer Besucher lesen. Suchen Sie sich einfach die Themen aus, die Sie am meisten interessieren. Als registrierter Nutzer können Sie darüber hinaus an Diskussionen teilnehmen und eigene Beiträge verfassen. Klicken Sie hierzu oben rechts auf „Registrieren“.
Bitte beachten Sie auch unsere Community-Richtlinien. Wir wünschen Ihnen viel Spaß im DSL-Forum.
|
||||||
| Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | registrieren | anmelden |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Nach dem Anschlusstermin stellt sich heraus, dass keine volle Bandbreite - hier: 6000er - zur Verfügung gestellt werden kann. Eigene Messung lag bei weit unter 1000 - also Zeitlupentempo.
Alle anderen Hausbewohner sind geschlossen bei einem anderen Provider unter Vertrag - und haben keinerlei Einschränkungen. Das war vor Abschluss des in Rede stehenden Vertrages natürlich unbekannt. Angemahnte Abhilfe wird nicht erbracht. In einem Anschreiben an den Provider wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, die ergebnislos verstreicht. Für diesen Fall wurde im Anschreiben bereits angekündigt, dass der Vertrag aus wichtigem Grund als vorzeitig aufgehoben betrachtet wird. Dies wird vom Provider abgelehnt mit der Begründung, dass er keinen Einfluss auf den sog. Kollokationsraum habe. Je weiter der dieser Raum von der Lokation entfernt sei, umso schlechter sei die Dämpfung. Darauf habe man keinen Einfluss, da die sog. Letzte Meile nicht im Verantwortungsbereich des Providers liege. Kein Wort darüber, dass alle anderen Hausbewohner eines anderen Providers gerade damit kein Problem haben. Schlussendlich beruft der Provider sich auf eine mitunterschriebene Klausel, dass man sich mit der MAXIMAL MÖGLICHEN BANDBREITE einverstanden erklärt habe. Meine Frage ist nun, ob es nicht einen Mindeststandard an zur Verfügung gestellter Bandbreite gibt? Muss sich ein Kunde mit allem an Bandbreiten-Werten einverstanden erklären? Wenn dies verneint wird, wo kann man das nachlesen? Ausserdem interessiert mich die Frage, wie es technisch erklärbar ist, dass alle anderen Hausbewohner bei dem anderen Provider keinerlei Probleme haben. Rein rechtlich bin ich schon informiert worden über das Urteil des AG Fuerth: Geringe DSL-Geschwindigkeit berechtigt zur fristlosen Kündigung des Vertrages vom 07.05.2009, Az.: 340 C 3088/08. Mir geht es jetzt um die technischen Fragen. |
|
|||
|
Hi orihuela...
Ich kann zwar leider nicht alles beantworten - aber eine Kleinigkeit hätte ich vielleicht im Angebot: Die unterschiedliche Bandbreite kann mehrere Gründe haben - ich denke folgende 3 könnten bei Dir Möglich sein:
Einen "Mindeststandard" gibt es m.W. nicht - da aus meiner Sicht kein Provider gezwungen werden kann, auf Gedeih und Verderben die Bandbreite XXX bereitzustellen... Das Urteil bezieht sich m.W. auch nur darauf, wenn eine "garantierte" Bandbreite (bei manchen Providern findet sich in den AGB'n eine derartige Formulierung) weit unterschritten wird... Um letztendlich aber genauere Aussagen treffen zu können wäre es hilfreich zu wissen, um welche Provider es sich handelt...
__________________
... und jetzt dürft Ihr deswegen auf mir rumhacken
|
|
|||
|
Hello again...
Gut - dann haben wir die Begründung, warum die anderen Mieter alle höhere Bandbreiten haben... Die Kabelgesellschaften haben eine eigene Infrastruktur und sind nicht auf die Telefonleitungen angewiesen - deshalb können sie stellenweise weitaus höhere Bandbreiten anbieten...
__________________
... und jetzt dürft Ihr deswegen auf mir rumhacken
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|
Antworten und Diskussionen zu allen weiteren Computerfragen gibt es im PC Forum von PCmasters oder im Computer Forum von COMPUTER BILD.